Das Altersvorsorgedepot ab 2027
Schau zu, wie die Münzen fallen. Oder tipp deinen Betrag ein und sag, ob du Kinder hast.
Neu ab 2027: Auch wenn du selbstständig bist und nicht in die Rentenkasse einzahlst, kannst du dabei sein.
Ab 120 € im Jahr legt der Staat was drauf.
☝︎ Finger auf eine Röhre und hoch- oder runterziehen
Was die Treppe nicht weiß
Die echten Münzen hast du sicher. Die durchsichtigen können dir zusätzlich zustehen.
Tipp eine Frage an.
Die Kinderzulage hängt am Kindergeld und ist bei Ehepaaren einem Elternteil zugeordnet, oft der Mutter. Läuft der Vertrag auf den anderen, muss das geregelt sein, sonst kommt sie nicht an.
Wer selbst gefördert werden kann, bekommt eine eigene Grundzulage, zusätzlich zu deiner. Schon bei 360 € im Jahr sind das 180 €. Ob das geht, hängt an der Situation deines Partners.
ab 180 € im Jahr
Ohne Einkommen fällt nichts mehr rein. Und ohne Beitrag gibt's auch keine Zulage. Es gibt Wege, damit dein Beitrag trotzdem weiterläuft. Welcher zu dir passt, schauen wir zusammen an.
Er läuft mit den alten Regeln weiter, solange du keinen neuen geförderten Vertrag abschließt.
Du zahlst nicht mehr ein. Startest du daneben neu, gelten ab dann für alle deine Verträge die neuen Regeln.
Das Guthaben wandert ins neue Depot, die alte Förderung bleibt.
Kündigen kostet meist am meisten: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
Welcher Weg passt zu deinem Vertrag?
Lass uns draufschauen, was bei dir noch drin ist.
Termin buchenGesetzliche Fördergrenzen nach dem Altersvorsorgereformgesetz, gültig ab 1. Januar 2027: Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € und 25 % bis 1.800 € Eigenbeitrag, höchstens 540 €. Kinderzulage je Kind mit Kindergeld: 100 % auf die ersten 300 € Eigenbeitrag. Für die Zulage zählen mindestens 120 € Beitrag im Jahr. Ob und in welcher Höhe Zulagen bei dir anfallen, hängt von deiner Situation ab. Die Münzen sind Symbolbilder, keine Empfehlung für eine Beitragshöhe. Information, keine Beratung.